OSTEOPATHIE – HEUTE

Die Osteopathie gehört in Deutschland
(rechtlich) zur Heilkunde und darf daher
ausschließlich von Ärzten oder Heilpraktikern
durchgeführt werden.

Dabei muss der Heilpraktiker im Besitz einer uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis sein.

Eine Erlaubnis für Teilbereiche der Heilkunde (z. B. für Podologie oder Physiotherapie) berechtigt folglich nicht, osteopathisch tätig zu sein
Dies wurde zuletzt im September 2015 vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.

Die sichere und qualifizierte Behandlung des Patienten setzt ein fundiertes und extrem detailreiches Studium der Anatomie (Lehre vom Aufbau), Physiologie (Lehre von den physikalischen und biochemischen Vorgängen in den Zellen, Geweben und Organen), Histologie (Lehre von biologischen Feingeweben) und der Palpation (Untersuchung durch Er‐/Betasten) des menschlichen Körpers voraus.

Die Dauer dieses osteopathischen Studiums muss nach den bundesweit geltenden Kriterien des osteopathischen
Dachverbandes BAO (Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.) mindestens vier Jahre betragen sowie mindestens 1350 Unterrichtstunden beinhalten. In Deutschland erfolgt diese Ausbildung vorrangig an privaten Osteopathie‐Schulen und kann berufsbegleitend oder als Vollzeitausbildung erlernt werden.

Die berufsbegleitende Ausbildung richtet sich an Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten. Vollzeitabsolventen erlernen die Osteopathie innerhalb von fünf Jahren in mehr als 5000 Unterrichtseinheiten. Die Vollzeitausbildung ist die derzeit fundierteste osteopathische Ausbildung.
(Quelle: VOD)

Véronique Abeln

Am renommierten College Sutherland habe ich die Osteopathie von 2008 – 2013 in einer 5-jährigen Vollzeitausbildung erlernt.

2012 erhielt ich die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis.

Wir würden uns sehr freuen, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!“