Die Behandlungskosten

Information für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten

 

Die Kosten für die Erstbehandlung liegen zwischen € 104,- und € 106,- und für die Folgebehandlung zwischen € 84,- und € 92,-.

Als Heilpraktiker rechnen wir nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Die meisten privaten Voll- oder Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten ganz oder teilweise, je nach Tarif.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder schauen Sie in Ihren Vertragsbedingungen nach, inwieweit Heilpraktikerkosten erstattet werden.

Information für gesetzlich- und zusatzversicherte Patienten

 

Die Kosten für die Erstbehandlung betragen € 105.- und für jede Folgebehandlung € 85.-.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Voraussetzung ist, dass der Osteopath eine fundierte Ausbildung mit mindestens 1350 Stunden nachweisen kann. Wir erfüllen diese Kriterien und sind außerdem Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V., wodurch ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet ist.  Als Heilpraktiker sind wir nicht weisungsgebunden, d.h. für einen Termin bei mir brauchen Sie keine Überweisung und auch kein Rezept. Einige Krankenkassen fordern allerdings ein Empfehlungsschreiben (als formloses Privatrezept) vom Haus- oder Facharzt. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie deren Bedingungen für eine Bezuschussung lauten.

OSTEOKOMPASS

Unter folgendem Link finden Sie eine aktuelle Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen: https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html